BGH, Urteil vom 6.12.2017 – VIII ZR 246/16
In dem Urteil hat sich der BGH mit der Reichweite der Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB auseinandergesetzt. Er stellt dort bestimmte Zumutbarkeitsgrenzen nach Maßgabe eines vagen Kriterienkatalogs auf. Insbesondere hält er fest, dass eine "Rundum"-Untersuchung nicht notwendig sei. Zudem geht er darauf ein, inwieweit die Untersuchungs- und Rügepflichten durch AGB geregelt werden können.