BGH, Urteil v. 7.12.2017 – IX ZR 45/16: "Wird der Anwalt als Erfüllungsgehilfe eines Beraters tätig, haftet er dem Vertragspartner des Geschäftsherrn in der Regel nicht."
BGH, Urteil vom 7.12.2017 – VII ZR 204/14
Der Fokus der Entscheidung liegt auf dem Anwendungsbereich der Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Insbesondere wird das Verhältnis zu § 278 BGB näher beleuchtet.