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Kaufrecht: Zahlungsanspruch bei Bezahlung mittels PayPal

BGH, Urteil vom 22.11.2017 – VIII ZR 83/16

In dem Urteil geht es um einen Zahlungsanspruch des Verkäufers bei Zahlung durch Nutzung von PayPal. Der Verkäufer (V) hatte die Ware versandt, der Käufer (K) angeblich nicht erhalten. K nahm den PayPal-Käuferschutz in Anspruch. Das Geld wurde ihm wiedergutgeschrieben. V klagte. 

 

Der BGH nimmt an, dass der Kaufpreisanspruch mit vorbehaltloser Gutschrift bei V erfüllt ist. Allerdings lebt er wieder auf, wenn K den Käuferschutz in Anspruch nimmt. Daher hatte hier der V noch den Anspruch, weil die Gegenleistungsgefahr auf den K übergegangen war (§ 447 Abs. 1). 

 

Wäre der Käufer ein Verbraucher gewesen, wäre wegen § 474 Abs. 4 BGB anders zu entscheiden gewesen.